Suchen Sie einen vertrauensvollen und seriösen Steuerberater in Allschwil? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Unseren Beratern ist wichtig, dass sie von unserer Firma die Steuererklärung richtig ausfüllen lassen und wir ihnen Steueroptimierungsvorschläge machen können. Wir erledigen für Sie die Steuererklärung für die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Solothurn. Wir sind eine professionelle Firma in Basel Stadt und haben bereits hunderte von Steuererklärungen in Basel für unsere Kunden ausgefüllt. Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen, wie z. B. Expats, Grenzgänger, Ärzte oder selbständige Einzelunternehmen oder Startups.
Wir können Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch beraten. Unser Büro liegt zentral mitten im Herzen von Basel beim Theaterplatz.
Die ersten 30 Minuten vom Beratungsgespräch sind kostenlos, damit wir eine Standortbestimmung machen können.
Füllen Sie jetzt kostenlos das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 061 633 15 15 an.
" Ich war mir nicht sicher, ob ich über das Internet einen guten Steuerberater finde, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. " Marc B.
" Am Telefon wurde ich sympathisch und gut beraten. Das Büro liegt zentral in Basel und ist modern und war für mich gut erreichbar mit dem Bus. Der Preis ist gut und die Steuererklräung wurde schnell erledigt. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Sandra W.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung? Dann lassen Sie jetzt die Steuererklärung von uns ausfüllen. Die Unterlagen können Sie uns per Post schicken oder in unser Büro vorbeibringen. Wir verrechnen nach Stundenaufwand. Unsere Steuerberater Kosten pro Stunde sind bei einer einfachen Steuerberatung tiefer
Preise und Kosten für die Steuererklärung ausfüllen lassen in Allschwil:
Einfache Steuererklärung machen lassen von Privatpersonen oder Ehepaaren: CHF 100.- bis 300.-
Komplexere Steuererklärung ausfüllen lassen (Wertschriften, Hypothek, Immobilien etc.)
von einer Privatperson oder Eherpaar: CHF 300.- bis 1'000.-
Steuererklärung ausfüllen lassen für selbständig Erwerbende mit bereits einem Jahresabschluss: ab CHF 500.- bis 800.-
Steuererklärung ausfüllen lassen für eine selbständig erwerbende Person mit
bereits einem Jahresabschluss: CHF 500 bis CHF 800.-
Steuerberatung für eine Steueroptimierung: ab CHF 150.- bis 300.- pro Stunde
Die Steuerverwaltung Baselland verschickt jedes Jahr ca. mitte Januar an die Privatpersonen in Baselland, damit die Steuererklärung fristgerecht wieder an die Steuerverwaltung geschickt werden kann. Bis zum 31.03. sollten sie die Steuererklärung ausfüllen lassenund an die Steuerverwaltung senden! Wenn sie keine Zeit haben die Unterlagen zusammen zu suchen und die Steuererklärung bis zur Frist einzureichen, dann können sie eine Fristverlängerung beantragen. Die erste Fristverlängerung bis zum 30.09 ist kostenlos und kann mit der Fristverlängerungskarte oder einem kurzen Brief an die Steuerverwaltung beantragt werden. Wer eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12. benötigt der muss eine Gebühr von CHF 40.- bezahlen und einen guten Grund angeben, damit die Fristverlängerung gewährt wird. Wer die Steuererklärung gar nicht abgibt der wird von der Steuerverwaltung eingeschätzt und erhält eine Busse von CHF 100.- bis 500.-. Sollten sie Hilfe brauchen bei der Einreichung der Fristverlängerung sind wir ihnen gerne behilflich.
Wohnen sie neu im Kanton Baselland und wissen nicht wo Sie die Steuererklärung abgeben müssen? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Baselland umgezogen sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Baselland steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Baselland ausfüllen.
Ausbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erschliessen (Studiumskosten, Schulausbildung, Lehre etc.) und sind somit nicht abzugsfähig als Lebenshaltungskosten.
Weiterbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erhalten oder um eine höhere Einkommensquelle zu generieren (Sprachkurse, Computerkurse, Fachausweise die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen). Diese Kosten gelten als Gewinnungskoten und sind vom steuerbaren Einkommen mit den entsprechenden Belegen absetzbar.
Persönliche Angaben:
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Unterstützungsbedürftige:
Allgemein:
Einkünfte im In- und Ausland:
Liegenschaften:
Wertschriften:
Berufsauslagen:
Schulden:
Versicherungsprämien:
Krankheitskosten:
Übrige Abzüge:
Gärtnereien und Landschaftsarchitekten
Gerüstebauer
Geigenbauer
Handwerker
Hotels
Industrie und Hande
Fitnessstudios
Fotografen
Goldschmied
Graveur
Hochzeitsfotografen
Lackierei
Logistikfirmen
Kosmetikfirmen
Küchenfirmen
Malergeschäfte
Metallbauer
Metzgerei
Umzugsfirmen
Parkettleger
Plattenleger
Personal Trainer
Physiotherapeut
Reinigungsfirma